Maserati Extended Warranty
MASERATI EXTENDED WARRANTY – LIMITED EXTENDED WARRANTY
Mit dem exklusiven “Maserati Extended Warranty” Programm kann die Garantie für Wagen des Hauses Maserati um 12 oder 24 Monate, ohne Kilometerbegrenzung, erweitert werden.
Die “Maserati Extended Warranty” kann bis zum siebten Jahr nach der Erstzulassung des Wagens für die folgenden Modelle abgeschlossen werden: Maserati GranCabrio, GranTurismo, Quattroporte (ausgenommen die Duo-Select-Ausführung). Bis zum fünften Lebensjahr steht das Programm hingegen für den Quattroporte (einschließlich der Duo-Select-Version), das Coupé, den Spyder, den GranSport und den GranSport Spyder zur Verfügung.
Für das Programm des 4. Jahres sowie des 4.+5. Jahres muss die Aktivierung vor Ablauf der Vertragsgarantie erfolgen (gültig bis drei Jahre nach der Erstanmeldung), im Falle der Extended Warranty 5. Jahr vor Ablauf der Garantie des 4. Jahres, wobei der Kilometerstand zum Zeitpunkt der Aktivierung nicht über 100.000 km / 62.500 Meilen liegen darf.
Für das Programm 6., 6.+7. Jahr muss die Aktivierung vor Ablauf der vorangegangenen und obligatorischen Extended Warranty Garantie 4.+5. Jahr oder 5. Jahr erfolgen, im Falle der Extended Warranty 7. Jahr vor Ablauf der Garantie des 6. Jahres, wobei die Kilometerleistung zum Zeitpunkt der Aktivierung 130.000 km/80.800 Meilen nicht überschreiten darf.
ZERTIFIZIERUNG
Neben den Kilometerbeschränkungen und dem Zeitraum, in dem das Programm aktiviert werden kann, ist es nur möglich die Garantie der “Maserati Extended Warranty” und “Maserati Limited Extended Warranty” anzufordern, wenn der in Frage kommende Wagen die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
• Offizielle und dokumentierte Assistenz/Instandhaltung/Inspektion;
• Durchführung sämtlicher regelmäßiger – gewöhnlicher und außergewöhnlicher – von Maserati vorgesehenen Inspektionen durch autorisierte Werkstätten sowie sämtliche von den Kampagnen vorgesehenen obligatorischen Eingriffe und/oder Rückrufaktionen des Hauses Maserati;
• Keine relevanten Unfälle oder Manipulationen des Wagens;
• Der Wagen kam nicht in Motorsportveranstaltungen zum Einsatz;
• Der Wagen ist nicht als gestohlen gemeldet;
• Der Wagen muss sämtliche vom Programm vorgesehenen technischen Kontrollen bestehen.
GÜLTIGKEIT DES PROGRAMMS
Die “Maserati Extended Warranty” Programme treten einen Tag nach dem Ablauf der vertraglichen Garantie oder im Falle der “Limited Extended Warranty” des vorangegangenen Garantieerweiterungsprogramms in Kraft und haben eine Laufzeit von 12 oder 24 Monaten je nach Wunsch des Kunden:
• es besteht die Möglichkeit der Abdeckung des 4. Jahres und die Garantie im Anschluss bis zum Ende des 5. Jahres zu verlängern (*); es besteht aber auch die Möglichkeit einer Abdeckung des 6. Jahres und diese Garantie im Anschluss bis zum Ende des 7. Jahres zu verlängern (**).
• es besteht die Möglichkeit der Abdeckung des 4. und 5. oder 6. und 7. Jahres mit einem einzigen Garantiepaket.
Die im Garantieerweiterungsprogramm vorgesehene Assistenz entspricht den Leistungen, die in der vertraglichen Garantie enthalten sind (für nähere Details und Konditionen der Garantie möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Programmbroschüre verweisen).
Sollte der Wagen den Besitzer wechseln bleibt die “Maserati Extended Warranty” erhalten und geht mit dem Wagen auf den neuen Besitzer über.
(*) Aktivierung der Garantie möglich bis zum Ablauf des 4. Jahres der Abdeckung und einer Laufleistung von weniger als 100.000 km/ 62.500 Meilen.
(**)Aktivierung der Garantie möglich bis zum Ablauf des 6. Jahres der Abdeckung und einer Laufleistung von weniger als 130.000 km/ 80.800 Meilen.
PANNENHILFE
In Europa umfasst das „Maserati Extended Warranty“ Paket einen Pannenhilfsdienst, den der Kunde über die gesamte Laufzeit der Anschlussgarantie in Anspruch nehmen kann.
Eine Service-Zentrale, die rund um die Uhr im Einsatz ist, bietet allen Anschlussgarantiekunden innerhalb Europas im Rahmen der „Maserati Extended Warranty Assistance“ die folgenden Leistungen:
- Abschleppdienst und Ersatzfahrzeug
- Rückführung der Insassen oder Weiterreise
- Rücktransport des reparierten Fahrzeugs
- Hotelübernachtung
- Rückführung des Fahrzeugs
- Kostenvorstreckung für den Primärbedarf
- Informationen über Maserati Modelle und das Maserati Händlernetz.
Genaue Informationen über die Garantiebedingungen können dem Anschlussgarantieheft entnommen werden, das beim Maserati Händler- und Servicenetz erhältlich ist.



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